18.11.08

»Jugendporno«

... heißt die neueste kreative Gesetzesänderung aus Berlin. Schon bislang war die Gesetzgebung im Erotikbereich schwammig und widersprüchlich: 16jährige dürfen ficken, auch mit, sagen wir mal: 40jährigen Partnern. Aber lassen Sie mal eine 16jährige als Hauptdarstellerin in einem Porno mitspielen oder in einem Puff arbeiten - dann werden Sie Ihr blaues Wunder erleben. Das gilt u. U. sogar, wenn sie nur eine 16jährige als eine Figur in einem völlig fiktiven erotischen Roman auftreten lassen. 16jährige dürfen ficken, aber literarisch oder bildlich dargestellt werden darf das nicht, auch nicht nur fiktiv. (Das sorgt bei manchen meiner Autoren für Kopfschütteln, bei mir auch, aber es ist so). Sogar wenn ein 17jähriger von seiner gleichaltrigen Freundin am Strand Nacktfotos in lasziver Pose macht und die dann herumzeigt, kann er wegen »Herstellung und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie« belangt werden; die Rechtslage gibt das seit einigen Monaten her. Zwecks eines besseren Jugendschutzes wurden Verschärfungen eingeführt, deren Grundtenor den moralinsauren US-Gesetzen ähnelt.

Jetzt geht es noch einen Tick weiter: Wenn man eine 20jährige in Schottenröckchen, mit Schulranzen und Zöpfen, also als Pseudo-Schulmädchen, erotisch posieren läßt, dann kann man für die Verbreitung eines solchen Fotos auch schon belangt werden, und zwar dann, wenn die Dargestellte »für das Empfinden des Normalbetrachters« (was immer das sein soll) minderjährig wirkt (nicht ist). Subjektivismus und Rechtsunsicherheit steigen somit noch einmal:

Heise-Newsticker

1 Kommentar:

Zuerihegel-Rittmeister hat gesagt…

Um es mit meinem Freund Obelix zu sagen: "Die spinnen, die Gesetzgeber".

Grüässli vom Zürisee!

Im Schlafanzug durchs Weltall - im seidenen Morgenrock in den Nahkampf?

Wußten Sie schon, daß die Mannen in "Raumschiff Enterprise" Schlafanzüge trugen? Wenn man es weiß, sieht man es auch ... Wenn Schl...