Seit dem 1.1.2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde - in Deutschland. Wie wörtlich das genommen werden muß, meldete soeben der Deutschlandfunk: Transportiert ein tschechischer, festangestellter, gemäß den Sitten seines Heimatlands mit 2 bis 3 Euro pro Stunde entlohnter Trucker Waren aus Tschechien über Deutschland nach Holland, dann muß ihm für die Durchfahrtdauer durch Deutschland der deutsche Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlt werden. Wundern Sie sich also künftig nicht über dahinschleichende tschechische oder polnische Laster, die Fahrer wollen nur die Bezugszeit ihres höheren Lohns in die Länge ziehen ... Die ganze Durchfahrt und ihre Dauer müssen penibel erfaßt und ans Bundesamt für Außenwirtschaft gemeldet werden, ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache ist im Lkw mitzuführen, bei Verstößen kann es Bußgelder bis zu einer halben Million Euro geben. Die tschechischen Spediteure sind noch sprach- und verfassungslos, erste sprechen von einem unverschämten Hineinregieren D