Kennen Sie das hier, verehrter Leser?:
Das BLINKFÜER war eine linke, kommunistische Fernsehzeitschrift, damals, 1961, als die Mauer gebaut wurde. Nach dem Mauerbau wollte die Springerpresse alle Funk- und Fernsehzeitschriften vernichten, die das »ostzonale« Programm abdruckten. Die Leiter der anderen Großverlage (z. B. Heinrich Bauer Verlag) beeindruckte das wenig, sie lachten nur und empfahlen Springer, ein wenig von der Toleranz zu zeigen, die er selbst vom Osten forderte.
Aber das kleine, machtlose BLINKFÜER (auf der abgebildeten Titelseite versucht ein Artikel Springers »Lügen« zu entlarven) war das geeignete Opfer. Springer drohte allen Zeitungskiosken, wenn sie weiterhin das BLINKFÜER anböten, liefere er selbst keine Zeitungen mehr an ihren Kiosk. Da sie auf BILD und Co., die Umsatzbringer, angewiesen waren, knickten die meisten Kioskbetreiber ein, und das BLINKFÜER war ruiniert ...
Zu spät für das BLINKFÜER entschied das Bundesverfassungsgericht 1969, eine solche Art wirtschaftlicher Machtausübung zur Niederhaltung anderer Erzeugnisse oder Meinungen sei verfassungswidrig: »Das Ziel der Pressefreiheit, die Bildung einer freien öffentlichen Meinung zu erleichtern und zu gewährleisten, erfordert deshalb den Schutz der Presse gegenüber Versuchen, den Wettbewerb der Meinungen durch wirtschaftliche Druckmittel auszuschalten.« (aus Wikipedia, Art. Blinkfüer-Urteil)
Aber was kümmert das die Leute, wenn sie sich auf der »gerechten« Seite wähnen! Und so geht es heute mit anderer Stoßrichtung munter weiter:
Da werden Leute gemobbt, um ihren Job oder ihre Wohnung gebracht, weil sie die »falsche« Zeitung lesen:
Du machst nicht mehr mit!
Da wollen Ver.di, Jusos und etliche weitere Linksorganisationen eine Aktion starten, um »Rechtsblätter« von den Kiosken zu verbannen:
Bund der Vertreibenden: Unser Kiosk soll sauber werden!
... wobei sie unbekümmert die harmlose rechtskonservativ-bürgerliche JUNGE FREIHEIT mit der wirklich üblen »Deutschen Stimme« in einen Topf werfen. Aber auch für letztere gilt: Solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht verbietet, gilt für sie die Pressefreiheit ebenso wie für alle anderen.
Gemobbt werden oft auch Leute, die die Politik Israels kritisieren. Insofern mußte sich der deutsch-jüdische Philosoph Ernst Tugendhat auf Kritik bis Schmähkritik einstellen, als er als Schirmherr der Tübinger »Nakba«-Ausstellung auftrat. »Nakba« (etwa: »Katastrophe«) ist das Wort der Palästinenser für jene Vertreibung, mit der sie 1948 aus ihrem Land hinausgemobbt wurden. Tugendhat dazu in einem TAGBLATT-Interview vor rund einem Monat:
Man dürfe aber nicht übersehen, so Tugendhat, »dass die Zionisten nicht wie einfache Einwanderer nach Palästina kamen, sondern mit der erklärten Absicht, dort einen eigenen jüdischen Staat aufzubauen. Das war für die palästinensische Bevölkerung unakzeptabel. Natürlich handelten die zionistischen Juden unter dem Druck des europäischen Antisemitismus. Aber hat, wer aus einem Haus herausgeworfen wird, das Recht, in das Haus eines unbeteiligten Dritten einzubrechen?«
Im wechselseitigen Unrecht hätten also die Zionisten »den ersten Schritt begangen«, meint Tugendhat: »Nicht durch die Einwanderung als solche, sondern durch deren politische Stoßrichtung. Wie die Ausstellung belegt, wussten die zionistischen Führer von vornherein, dass der jüdische Staat nur errichtet werden konnte, wenn die palästinensische Bevölkerung ausgesiedelt würde, und der israelische Staat hat durch die sofortige Ausbürgerung der Geflohenen und die Konfiszierung ihres Besitzes die Verantwortung für ihren Flüchtlingsstatus übernommen.«
Der Schirmherr der Ausstellung weiter: »Dass die Hervorhebung von Tatsachen, die für das israelische Selbstbild ungünstig sind, Antisemitismus sei, ist eine Unterstellung, die aus einem ›Philosemitismus‹ kommt, der sich seinerseits nur aus antisemitischen Wurzeln erklären lässt.« Tugendhat bedauert auch die Erklärungen des Tübinger Kirchengemeinderats und des DGB in Frankfurt, nach denen die Ausstellung nicht gezeigt werden solle. »Das ist Intoleranz und Bevormundung, wiederum motiviert aus der Angst, als antisemitisch erscheinen zu können.«
Ernst Tugendhat ist übrigens der Sohn des Unternehmers Fritz Tugendhat, für den Mies von der Rohe im tschechischen Brünn 1929/30, also etwa zur Geburt seines Sohnes Ernst, eine Villa hinstellte, die seither eine der Ikonen modernen Bauens ist:
Klares Bauen, klares Denken: Villa Tugendhat in Brünn
Gerade mal acht Jahre konnte sich Vater Tugendhat an dem klaren, modernen, großzügigen Bau erfreuen - dann wurde er von den Nazis rausgemobbt ...
PS: In Israel wird das Gedenken an die »Nakba« vielleicht demnächst unter Strafe gestellt.
Neuerscheinungen aus dem Marterpfahl Verlag, Aktuelles, Politik - die Chronik des laufenden Wahnsinns ... - Der Marterpfahl Verlag ist seit der Jahresmitte 2024 Geschichte, den »aktuellen Wahnsinn« gibt es noch (leider), und es wird auch in Zukunft als freiberufliche Tätigkeit gelegentlich Neuerscheinungen geben, unter was für einem Label auch immer :-)
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